FAQ
Klare Antworten auf die üblichen Fragen
Die Fragen, die fast jeder Klient stellt, beantwortet so, wie wir sie in Beratungen beantworten. Für alles Persönliche: vereinbaren Sie ein Gespräch.
Qualifizierende ausländische Einkünfte: Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen aus Immobilien im Ausland, Veräußerungsgewinne, Renten und Unternehmensgewinne, die außerhalb der Türkei erzielt werden. Zwanzig Jahre ab Beginn der Steueransässigkeit fällt darauf keine türkische Einkommensteuer an, und sie müssen in der türkischen Erklärung nicht angegeben werden. Türkische Einkünfte, einschließlich Miete aus einer türkischen Immobilie, werden normal besteuert.